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1.Begriff
Heilbehandlungskosten sind alle Aufwendungen, die der Wiederherstellung der Gesundheit und der Erwerbsfähigkeit dienen.
Dabei kommt es zwar nicht auf den Erfolg der Maßnahme an. Die jeweilige Heilbehandlungsmaßnahme muss aber medizinisch sinnvoll und erforderlich sein.
2. Beispiele
Dazu zählen z.B.
Kosten des Arztes
Kosten des Krankenhauses
Kosten für Medizin
Kosten eines Heilpraktikers (nur wenn medizinisch erforderlich)
Kosten für Verbandsmaterial
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse
Kosten durch Austausch einer Prothese
Praxisgebühr
Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung
Fahrtkosten zu Heilbehandlungsmaßnahmen
Kosten für die Ausstellung eines Attest
3. Anrechnung von ersparten Lebenshaltungskosten
Wird der Verletzte z.B. im Krankenhaus auch mit z.B.Lebensmitteln versorgt, würde er besser stehen als ohne Schadensereignis, da er auch wenn er nicht verletzt worden wäre, sich ebenfalls ernähren müsste. Daher sind auf Heilbehandlungskosten (insbesondere Kosten der Krankenhausunterbringung) ersparte allgemeine Lebenshaltungskosten anzurechnen. In der Praxis werden c.a. 10,00 € täglich angesetzt.
4. Darlegungs- und Beweislast
Der Verletzte muss alle Tatsachen (Grund und Höhe) darlegen und beweisen, die den Rechtsgrund und die Höhe der Heilbehandlungskosten begründen. Daher unbedingt alle Quittungen und Rechnungen aufheben.