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Nach dem Unfall sollten Sie zuhause an folgendes denken
Verspüren Sie Schmerzen (bei HWS meist am Abend des Unfallstag Schwindelgefühle, Kopfweh etc.), suchen Sie sofort einen Arzt auf, um dies zu dokumentieren
Verständigen Sie Ihre Haftpflichtversicherung
Verständigen Sie Ihre Kaskoversicherung
Sofern die Schuldfrage schwierig ist oder Personenschäden vorliegen, verständigen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl
Verständigen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
Verständigen Sie einen Sachverständigen und begnügen Sie sich nicht mit einem Gutachter von der Versicherung, wenn es sich um einen größeren Schaden 1000,00 € oder mehr handelt
Können Sie am nächsten Tag das Fahrzeug nicht nutzen, beauftragen Sie einen Mietwagen nur nach vorheriger Absprache mit der gegnersichen Haftpflichtversicherung (Schadensminderungspflicht !)
Wenn Sie Alternativen haben, verzichten Sie auf einen Mietwagen und fordern statdessen Nutzungsausfall
Versuchen Sie den Schaden soweit wie möglich gerng zu halten Da meist nicht sofort klar ist, wer am Unfall voll verantwortlich ist, müssen Sie damit rechnen, dass Sie entweder auf ihrem Schaden sitzen bleiben oder Ihnen dieser nur teilweise ersetzt wird.
Schicken Sie niemals Originalbelege an die gegnerische Versicherung (Ausnahme: Gutachten, da Sie dieses üblicherweise doppelt erhalten)
Schicken Sie niemals bei fiktiver Abrechnung die Reparaturrechnung etwa als Reparaturnachweis an die gegnerische Haftpflichtversicherung