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vermehrte Bedürfnisse - Rechtsanwalt - Landshut - Dauerschaden -

1. Begriff
Vermehrte Bedürfnisse sind alle schadensfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen. Gleichzeitig darf es sich dabei aber nicht um Heilbehandlungskosten, Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Erwerbsfähigkeit handeln.

Begrifflich setzen vermehrte Bedürfnisse voraus, dass der Verletzte einen Dauerschaden erlitten hat, der ihm immer wieder im Vergleich zu einem gesunden Menschen höhere Aufwendungen verursacht.Vermehrte Bedürfnisse haben also den Zweck, den Verletzten für eine damit zusammenhängende dauernde finanzielle Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens zu entschädigen.

2. Beispiele
Wichtige Beispiele sind:

  • -Haushaltsführungsschaden, soweit er die eigene Haushaltsführung betrifft

  • Kosten für die behindertengerechte Ausstattung von Ausbau der Wohnung oder des Kfz

  • Kosten einer Pflegekraft

  • Kosten einer Aufsichtskraft, falls der Verletzte ständiger Betreuung bedarf

  • Kuren

  • höherer Kleiderverbrauch bei Amputationen


3. Darlegungs- und Beweislast
Da der Verletzte dies im Prozess alles darlegen und beweisen muss, sollten unbedingt von allen Aufwendungen Belege gesammelt werden.

 
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